
Höhe des Entgelts für Basiskonto muss durchschnittliches Nutzerverhalten von Kontoinhabern angemessen widerspiegeln
ZEITPUNKT-MAGAZIN - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie Kosten von 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos unangemessen hoch und damit unwirksam sind. 2988 - UNTER SATTEL ENGLISCH KONTURIERT SYMPATEXBasiskonten müssen zwar nicht als günstigstes Kontomodell eines Kreditinstituts angeboten werden, die Preise sollen aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln.